Japaner wehren sich gegen Kriegseinsätze

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tokyo stop war 2015071522.07.2015: Die Verabschiedung des vom rechtskonservativen japanischen Ministerpräsidenten Abe durchgesetzten neuen „Sicherheitsgesetzes“ im japanischen Parlament am 16. Juli, das zum ersten Mal seit dem zweiten Weltkrieg Einsätze der japanischen Armee außerhalb des japanischen Territoriums genehmigt, war von heftigen Massenprotesten begleitet. Bereits am Abend des 15.7. hatten sich mehrere Zehntausend Demonstranten – nach Angaben der Organisatoren zwischen 60 000 und 100 000 – vor dem Parlamentsgebäude versammelt, als die entsprechende Parlamentskommission zu ihrer entscheidenden letzten Sitzung zusammentrat.

tokyo stop war 20150716Ein Teil der Demonstranten harrte die ganze Nacht vor dem Gebäude aus. Zum Zeitpunkt der Abstimmung im Plenum des Parlaments am 16.7. demonstrierten immer noch Zehntausende gegen diesen Schritt des Wiederauflebens des unheilvollen japanischen Militarismus und die damit verbundenen expansiven Ansprüche der führenden japanischen Kapitalkreise und des politischen Establishments auf eine größere Rolle Japans im Fernen Osten und in der Weltpolitik. „Not o war“ – „Nein zum Krieg“ hieß es auf zahlreichen Transparenten.

In der japanischen Nachkriegsverfassung, die am 3. Mai 1947 in Kraft trat, war als Konsequenz aus der Niederlage im zweiten Weltkrieg und insbesondere der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki der berühmte Artikel 9 aufgenommen worden, in dem es wörtlich hieß, dass das japanische Volk „für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation“ verzichtet und deshalb „keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten“ wird. Ausdrücklich wurde festgehalten: „Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt.“

Dieser Artikel steht noch immer so in der Verfassung. Aber die führenden Kreisen des nach 1945 unter US-amerikanischer Besatzung wiederaufgerichteten japanischen Kapitalismus begannen schon in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, in systematisch zu unterlaufen, zu missachten und zu brechen. 1952 wurden im Zeichen des kalten Krieges und der engen Bindung Japans an die USA im Rahmen eines „Sicherheitspaktes“ zwischen beiden Staaten die nach 1945 aufgestellte „Sicherheitspolizei“ in „Selbstverteidigungsstreitkräfte“ umgewandelt und Kurs auf eine umfassende Remilitarisierung Japans genommen. Das neuentstandene japanische Militär wurde mit allen Waffengattungen (Land-, See- und Luftstreitkräfte) ausgerüstet. Aber angesichts des schon damals in großen Massendemonstrationen bekundeten Willens der Mehrheit der japanischen Bevölkerung, an den Friedensbestimmungen der Verfassung festzuhalten, wagten es die Herrschenden nicht, diesen Verfassungsartikel selbst aufzuheben oder zu verändern. Nach den geltenden Bestimmungen hätte japanisches Militär nur in Aktion treten dürfen, wenn ein direkter militärischer Angriff auf das Territorium Japans erfolgt wäre.

In den letzten Jahren begannen die rechtskonservativen Führungskreise jedoch, die Schranken dieses Verfassungsartikels weiter abzubauen. Offiziell hieß das „Uminterpretierung“. Sicherheit für Japan könne es nur im Rahmen „kollektiver Sicherheitsmaßnahmen“, also im Bündnis mit anderen Staaten, vor allem mit den USA, geben, wurde behauptet. Deshalb müssten Japans „Selbstverteidigungskräfte“ das Recht und die reale Möglichkeit bekommen, zur „Hilfeleistung für Verbündete“ auch außerhalb Japans zu operieren. Schon 2001 beteiligte sich die japanische Marine an der Versorgung der US-Flotte im Indischen Ozean während des Afghanistan-Krieges. Wenig später war ein japanisches Militärkontingent an der 2003 gebildeten „Koalition der Willigen“ an der Besetzung des Irak. 2006 nahmen japanische Soldaten erstmals an einem gemeinsamen Manöver mit US-Marineinfanterie in Kalifornien teil, bei dem eine Landeoperation geübt wurde. Doch für diese Einsätze musste das japanische Parlament jedes Mal Sondergesetze verabschieden. Das soll jetzt mit dem neuen „Sicherheitsgesetz“, das generell Militäreinsätze außerhalb des eigenen Landes genehmigt, ein Ende haben.

Begründet wird die „Neuinterpretation“ des Verfassungsartikels 9 vor allem damit, dass sich das „Sicherheitsumfeld“ Japans grundlegend verändert habe. Gemeint ist damit vor allem die gewachsene wirtschaftliche und politische Stärke Chinas. Der in letzter Zeit weiter zugespitzte Streit um eine Reihe von Inseln im Pazifik, auf die beide Seiten Besitzansprüche erheben, diente der Schürung nationalistischer Stimmungen, die Ministerpräsident Abe nicht nur für seine Wahlkämpfe ausnutzte, sondern auch der „neuen Rolle“ des japanischen Militärs außerhalb Japans zu mehr Zustimmung verhelfen sollte.

Es ist unübersehbar, dass mit der generellen Genehmigung von militärischen Auslandseinsätzen des japanischen Militärs durch das Parlament die Gefahr kriegerischer Konflikte im Fernen Osten erheblich vergrößert wird. Der japanische Imperialismus, der eine dominante Rolle im pazifischen Raum zurückerlangen möchte, bekommt neue gefahrdrohende Mittel in die Hand.

Text: Dirk Grobe        Fotos: KP Japan

 

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