18.12.2017: Zugegeben. Die ZSK stand unter gewaltigen Druck. Sie musste den Beschluss, den Bezirksvorstand Südbayern über einen Auflösungsbeschluss der Bezirksorganisation abzusetzen, als mit den Statuten der DKP übereinstimmend rechtfertigen und den Antrag auf Wahrung statuarischer Rechte durch den BV Südbayern zurückweisen. Herausgekommen ist ein Beschluss, den man als peinlich, gruselig und als statutenwidrig beurteilen muss.
Den Beschluss der ZSK kommentiert Rainer Dörrenbecher