von Werner Siebler, Sprecher des Bundesarbeitsausschusses gegen Berufsverbote

In den letzten Monaten wurde in den bundesdeutschen Massenmedien darüber berichtet wie an einer Neuauflage des Radikalenerlasses gearbeitet wird. In den Begründungen, insbesondere von Sozialdemokraten wurde behauptet es gehe gegen die AFD, doch schaut man dann in die Texte der Gesetze oder Verordnungen sieht die Welt schon anders aus. Und ausgerechnet die SPD und die Grünen machen sich ganz besonders eifrig daran die Berufsverbote wieder hoffähig zu machen. So heißt es im Hamburger Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen:
„Keine Extremist*innen im öffentlichen Dienst
Mehr denn je sind wir gefordert, die demokratische Integrität der staatlichen Institutionen und des öffentlichen Dienstes zu schützen. Unter dem Dach des öffentlichen Dienstes darf es keinen Raum für verfassungsfeindliche Aktivitäten geben. Darauf haben die Bürger*innen unserer weltoffenen Stadt, aber vor allem auch die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst ein Recht. Nach der jüngst erfolgten Reform des Dienstrechts werden nun sämtliche Disziplinarmaßnahmen, durch Disziplinarverfügung verhängt und lediglich nachgelagert gerichtlich überprüft. Wir werden die Resilienz des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeind*innen erhöhen, indem wir bei Einstellung in den öffentlichen Dienst oder Wechsel in einen besonders schutzbedürftigen Bereich eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz einführen.“
Inzwischen ist schon das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit der Verbändeanhörung gestartet. Und es hat sich in Hamburg eine neue Initiative gegen Berufsverbote gebildet, die insbesondere von verdi und der GEW getragen wird. In der von der Initiative gestarteten Petition heißt es:
„Verfolgt werden darf nur der konkrete Verstoß, nicht die vermutete Gesinnung.
Resilient wird eine Demokratie durch vielfältiges zivilgesellschaftliches Engagement, durch dessen Förderung, durch breite Meinungs- und Versammlungsfreiheit – nicht durch deren Beschneidung! Diese Grundrechte sind zu stärken, anstatt durch eine Regelanfrage einen Generalverdacht auszusprechen. Wir wissen, wie umkämpft zivilgesellschaftliches Engagement ist und welcher Kriminalisierung sie häufig unterliegt. Und gleichzeitig ist es doch gewollt, sich für eine starke Demokratie einzusetzen.
Die aktuellen Fälle von Berufs- bzw. Ausbildungsverboten aus anderen Bundesländern zeigen, in welche politische Richtung sich ein neuer Radikalenerlass in der politischen Praxis wahrscheinlich bewegen wird: Gegen Klimaaktivist:innen und Friedensbewegte, gegen Gewerkschafter:innen, gegen zivilgesellschaftliches Engagement.
Der »Verfassungsschutz« würde durch die Einführung der Regelanfrage de facto in die Rolle einer Gerichtsbarkeit für die Einstellung in den öffentlichen Dienst kommen gegen »Verfassungsfeinde«. Wer definiert – und wer ist hier »Verfassungsfeind«?
Politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen sollten nie wieder Instrumente eines demokratischen Rechtsstaats sein. Die Wiedereinführung entspräche einem Generalverdacht – ein Klima der Verunsicherung und des Misstrauens wären die Folge. Die jetzige Fassung des Entwurfs, die dem Senat großen Spielraum bei der Anwendung der Geheimdiensterkenntnisse und dem Umfang der zu schützenden Berufsbereiche gibt, ist darüber hinaus gradezu eine Steilvorlage für einen künftigen Senat mit Beteiligung der AfD: Sie bräuchte die vorbereitete Beschädigung der Demokratie nur zu vollstrecken.
Der Schutz der Demokratie kann nicht durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gewährleistet werden. Wir fordern die Bürgerschaft auf, die geplante Wiedereinführung der Regelabfrage durch den Verfassungsschutz zurückzunehmen!“ Am 26.November gab es in Hamburg eine Kundgebung der neuen Inititiative bei der Matthias Wietzer für den Bundesarbeitausschuss Berufsverbote das so bewertete: „Ausgerechnet dem Inlandsgeheimdienst, der den Tarnnamen „Verfassungs-„schutz“ trägt, der von Alt-Nazis geführt wurde und tief verstrickt in rechtsradikale Machenschaften ist, soll nun quasi die Entscheidungshoheit bei der Einstellung in den Öffentlichen Dienst bekommen. So wenig wie Zitronenfalter Zitronen falten, so wenig schützt der Verfassungsschutz unsere Verfassung. Recht hat der Kabarettist Dietrich Kittner, der feststellte, dass es ein Satiriker gewesen sein muss, der sich für diesen Haufen den Namen Verfassungsschutz ausgedacht hat. Eine sozialverträgliche Auflösung der staatlichen Schnüffelbehörde erscheint vielen längst überfällig und angebracht.
Den Bürgerschaftsabgeordneten, insbesondere von SPD und Grünen, empfehle ich einen Blick ins Bundesland Niedersachsen. Dort wird im Landtag gegenwärtig ein Antrag von ihren rot-grünen Parteifreunden mit dem Titel „Radikalenerlass aufarbeiten – Betroffene entschädigen“ gestellt. Es ist doch eine schlechte Komödie und eine paradoxe Posse, wenn im niedersächsischen Buxtehude oder in Lüneburg die richtigen Konsequenzen aus Regelanfragen und Berufsverboten gezogen werden, während einige Kilometer weiter in den Bezirken Harburg oder Bergedorf alte Klamotten aus kalter Vorzeit wiederbelebt werden sollen.
Früher praktiziertes Unrecht, Bespitzelungen und Gesinnungsverhöre gehören auf den Müllhaufen der Geschichte und nicht erneut ins Hamburger Rathaus.
Wenn heutzutage auch aktive Kolleginnen und Kollegen aus dem gewerkschaftlichen Bereich und der Klimabewegung staatlich observiert werden und Begriffe wie Profitmaximierung, Rassismus, Faschismus und Kapitalismus Gegenstand von Berufsverbotsverfahren sind, so sind diese autoritären Maßnahmen mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar.
Während gegenwärtig eine Verblödungswelle mit dem Namen Kriegstüchtigkeit durch Politik und Medienkonzerne geistert und gefördert wird und ein gigantisches milliardenschweres Aufrüstungsprogramm für Tötungsgeräte verpulvert wird, ist Repression und letztendlich auch der Abbau demokratischer Rechte durch Regelanfrage und Berufsverbote die andere Seite der Medaille. Demokratie braucht gerade heute kritische und engagierte Menschen, sonst hat sie keinen Bestand. Die Zeit des Kalten Krieges, ebenso die 70er- und 80er-Jahre mit Ausgrenzungen, Regelanfragen und Berufsverboten sollten und müssen auch in Hamburg endgültig vorbei sein.“ Soweit M.Wietzer am 26.11. in Hamburg
Kein Berufsverbot 2.0 – vermutete Gesinnung darf nicht verfolgt werden
Auch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz sorgte im Sommer für bundesweite Schlagzeilen mit der Ankündigung keine AFD-Mitglieder mehr einzustellen. Wenige Tage danach wurde zurückgerudert was die Frage der Mitgliedschaft betrifft, aber dass zahlreiche Linke Organisationen und auch Migrantische Organisationen betroffen sind, blieb oft unerwähnt.
Für mich stellt sich schon die Frage welchen Zusammenhang es gibt, dass gerade Rheinland-Pfalz mit Büchel und Rammstein, die größte Militärbase der USA in Europa hat.
Zwar beteuert die rheinland-pfälzische Landesregierung, es gehe nicht um pauschale Zugangssperren, sondern um Einzelfallprüfungen. Doch die Richtung ist klar: Gesinnungschecks, Regelabfragen beim Verfassungsschutz, Fragebögen zu politischen Aktivitäten – in mehreren Bundesländern sind diese Maßnahmen schon Realität oder in Planung. Bayern macht es seit Jahren vor. Brandenburg hat 2024 den Verfassungstreuecheck eingeführt.
Dabei ist die bloße Mitgliedschaft in einer Organisation – selbst, wenn sie als „extremistisch“ eingestuft wird – bislang kein legitimer Grund für ein Berufsverbot. Das bestätigen nicht nur deutsche Gerichte, sondern auch internationale Gremien wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die derzeitigen Entwicklungen stellen also nicht nur eine politische, sondern auch eine rechtliche Bankrotterklärung dar, wobei einen beides im Kapitalismus in dieser Phase der Fäulnis und Dysfunktionalität nicht wundern braucht. Die AfD lacht sich ins Fäustchen, während linke Strukturen zermürbt werden. Wer sich gegen den gesellschaftlichen Rechtsruck stellt, gerät zunehmend selbst ins Visier des Staatsapparats.
Doch das hindert die Baden-Württembergische SPD, derzeit in der Opposition gemeinsam mit der Regierungspartei der Grünen nicht die Landesregierung aufzufordern dasselbe zu tun. Und das wohl wissend, dass es einen Forschungsbericht der Universität Heidelberg aus dem Jahr 2022 gibt mit dem Titel „Verfassungsfeinde im Land“, der eindeutig zu dem Schluss kommt, die Berufsverbote und der Radikalenerlass haben der Demokratie geschadet. Warum aber wurde dieser Forschungsbericht und seine Ergebnisse nie im Landtag diskutiert? Jedenfalls forderte dies die baden -württembergische Initiative gegen Berufsverbote mehrfach.
Im Jahr 2022 wurde ja auch der 50.Jahrestag des Radikalenerlasses mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen begangen. In Berlin gab es sogar Gespräche ehemaliger Betroffener der Berufsverbote im Bundesinnenministerium zur Frage Aufarbeitung und Rehabilitierung. Silvia Gingold, Michael Czarkoszy und ich selbst nahmen an diesem Gespräch teil und hatten das Gefühl, dass es ein ehrliches Interesse an der Aufarbeitung gibt. Allerdings wurden auch da schon die ersten Überlegungen der SPD-Innenministerin Nancy Faeser bekannt, für ein beschleunigtes Disziplinarverfahren um sogenannte Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Wir haben in diesem Gespräch auf die großen Gefahren hingewiesen die dadurch entstehen. Doch man hat uns beruhigt mit der Zusage es gäbe keinerlei Bestrebungen für eine Wiedereinführung des Radikalenerlasses und der Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Zeitglich gab es ein Gespräch mit dem ehemaligen Bundesgeschäftsführer der SPD Kevin Kühnert, der eine schnelle Aufarbeitung des Radikalenerlasses zusagte.
Doch dann kam die Verkündung der Zeitenwende von Bundeskanzler Scholz und es folgte eine Kehrtwende nicht nur auf Bundesebene auch die in einigen Bundesländern begonnene Aufarbeitung kam ins Stocken.
Das von Faeser angekündigte Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarmaßnahmen wurde entgegen zahlreicher ablehnender Stellungnahmen, insbesondere auch von der DGB-Bundesverwaltung dennoch beschlossen. Doch das reichte der einst als „Linke“ bezeichnete IM Faeser noch lange nicht, sie setzte in den Tarifverhandlungen zum neuen Tarifvertrag Öffentlicher Dienst eine neue Regelung auch zur Übernahme der Auszubildenden im Tarifbereich durch. In einem Brief an den verdi Bundesvorstand teilte unser Bundesarbeitsausschuss unser Entsetzen über diese Neuregelung mit. Gerade nach den vielfältigen Diskussionen auch auf den verdi Bundeskongressen haben wir kein Verständnis für diese Vereinbarung und auch die Antwort aus der verdi Bundesverwaltung überzeugt uns nicht. : Antwortbrief verdi Bundesverwaltung:
Auch die Bundestarifkommission ö.D. hat sich intensiv mit der Formulierung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Übernahmereglung auseinandergesetzt. Die Arbeitgeberseite hatte ursprünglich eine viel weitergehende Passage für den Entwurf zur Tarifeinigung formuliert. Hintergrund waren für die Arbeitgeber aktuelle Diskussionen, wie ein demokratiegefährdender Einfluss von rechtsextremen Parteien bzw. Personen möglichst vermieden werden kann – zum Beispiel die Entscheidung zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme.
Nach der Formulierung der Arbeitgeber hätte für eine Übernahme „kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung“ bestehen dürfen. Diese Formulierung hätte durch den Begriff „Zweifel“ Interpretationen Tür und Tor geöffnet und die Tarifkommission hat klar gemacht, dass sie eine solche Formulierung nicht mittragen würde.
Die Formulierung in der Übernahmeregelung entspricht nun der Formulierung, die ohnehin in § 41 Satz 2 TVöD besonderer Teil Verwaltung für alle Beschäftigten bei Bund und Kommunen enthalten ist: „Beschäftigte des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“
Diese Eignungsvoraussetzung wird von allen Bewerberinnen und Bewerbern, die im öffentlichen Dienst eine Tätigkeit aufnehmen wollen, die auch hoheitliche Aufgaben beinhaltet, vor der Einstellung, erwartet. Damit auch von Auszubildenden und Studierenden, die im Anschluss an Ausbildung oder Studium eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst beginnen möchten. Daher sind die Formulierungen in den Übernahmeregelungen für Auszubildende und Studierende bei Bund, Ländern und Kommunen nur ein Hinweis auf die allgemeinen Bedingungen, die durch alle Beschäftigten zu erfüllen sind.
Soweit die Antwort aus der verdi-Bundesverwaltung, doch leider fehlte die Antwort auf die Frage, wie wir unsere jungen Kolleginnen und Kollegen nun schützen wollen. Und dass diese gemeint sind, sieht man an den Begründungen für die neuen Berufs- und Ausbildungsverbote in Bayern.
So wurde der Klimaaktivistin Lisa Poettinger das Referendariat verweigert unter anderem mit der Begründung sie verwende den Begriff „Profitmaximierung“
Lisa Poettinger sagte dazu in einem Interview mit dem Magazin „Jacobin“
„Als ich das gelesen habe, musste ich schon ordentlich lachen. Von einem Ministerium, das sich um Bildung kümmert, erwarte ich mir schon mehr Differenzierung und Wissenschaftlichkeit. Wir, also der Soli-Kreis, mein Anwaltsteam und ich, haben darauf reagiert, indem wir aufgeführt haben, dass der Begriff »Profitmaximierung« ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff ist, der von unterschiedlichsten Ökonominnen und Ökonomen bis hin zum Papst verwendet wird.
Darüber hinaus kritisieren wir, dass eine solche Haltung seitens des Ministeriums und Verfassungsschutzes dazu dienen kann, jegliche Kritik am profitmaximierenden Wirtschaften zu kriminalisieren. Profitmaximierung verursacht aber sämtliche Krisen wie etwa Klimakrise, Faschisierung, Krieg, die Teuerung des Lebens. Es ist notwendig, dass wir uns dagegen wehren (dürfen).“
Auf der gleichen Ebene bewegt sich das Urteil des Arbeitsgerichtes München, das die Nichteinstellung von Benjamin Ruß bei der Ludwig-Maximilian-Universität in München ausdrücklich absegnete mit der Begründung er trete für ein erweitertes Streikrecht ein.
Insbesondere die Meinung von Benjamin Ruß zum Streik wertet das Arbeitsgericht als Hinweis auf seine mangelnde Verfassungstreue. Hier ein Originalzitat aus dem Urteil:
In dem Artikel vom 26.01.2020 äußert der Kläger, dass „aufgeworfene[n] Fragen nicht innerhalb des kapitalistischen Regimes zu beantworten sind. Es braucht eine Demokratisierung der Betriebe auf Grundlage einer Arbeiter*innenselbstverwaltung und die Organisation des politischen Streiks gegen die Ausbeutung und Unterdrückung. Der Aufbau einer Partei für genau diesen Zweck ist die oberste Priorität im Kampf gegen das kapitalistische Regime.“ (Bl. 272). Diese Aussagen können so verstanden werden, dass der Kläger die geltende Rechtsordnung mit ihren Organen ablehnt („kapitalistisches Regime“) – denn die Verwendung des Wortes „Regime“ deutet regelmäßig auf eine abwertende Haltung (vgl. www.duden.de/rechtschreibung/Regime) – und aktiv dazu aufruft, privatwirtschaftlich geführte Unternehmen zu enteignen („Demokratisierung der Betriebe auf der Grundlage einer Arbeiter*innenselbstverwaltung“). Die vom Kläger angestrebten Änderungen sollen jedenfalls nicht nur durch parteipolitisches Handeln, sondern (auch) durch rechtswidrige Mittel erfolgen, denn der Kläger propagiert in diesem Zusammenhang „die Organisation des politischen Streiks gegen die Ausbeutung und Unterdrückung“. Dabei würde es sich um einen sog. Erzwingungsstreik zur Durchsetzung eines politischen Ziels handeln, was weit überwiegend als rechtswidrig angesehen wird (vgl. nur Däubler, Arbeitskampfrecht, 4. Aufl. 2018, § 13 Rn. 52 ff.), allerdings nicht dergestalt, dass der bestehende Staat und seine Organe zu einem bestimmten Handeln „gezwungen“ werden sollen, sondern vielmehr vertritt der Kläger weitergehend die Idee, durch einen „politischen Streik“ die „Ausbeutung und Unterdrückung“ durch das „kapitalistischen Regime“ zu überwinden, sprich mit rechtswidrigen Mitteln gegen den bestehenden Staat vorzugehen, um eine neue Gesellschaftsordnung zu erreichen. Das wird gestützt durch die ebenfalls in dem Artikel befindliche Aussage, dass „allein auf elektoraler Ebene […] der Rassismus nicht zu bekämpfen sein“ wird.
Soweit die „Beweisführung des bayrischen Arbeitsgerichts und dieses Urteil ist Rechtsgültig. Leider!
In einem UZ-Interview vom 24.Januar 2025 sagte Benjamin Ruß treffend:
Das Gericht hat daraus abgeleitet: Wer Erzwingungsstreiks will, würde auch Behörden und Unternehmen blockieren, was den Tatbestand der Nötigung erfülle und somit ein rechtswidriges Mittel darstelle. Das ist ein heftiger Angriff auf das Streikrecht. Es passt aber in den Diskurs, den wir derzeit haben. Im Zuge der Militarisierung und Aufrüstung wollen die Parteien von den Grünen über FDP und CDU bis zur AfD das Streikrecht beschränken, um die imperialistischen Interessen des deutschen Kapitals durchzusetzen. Mit solchen Urteilssprüchen hält die „Zeitenwende“ also auch Einzug in die Justiz. Da sollten wir aus gewerkschaftlicher Sicht hellhörig werden. Wenn wir uns nicht auf breiter Front dagegen wehren, wachen wir eines Tages ohne Streikrecht auf oder müssen miterleben, wie unsere Kolleginnen und Kollegen verurteilt werden, weil sie gegen den Krieg sind.
Soweit Benjamin Ruß in dem UZ-Interview. Und in der Tat wird der Ruf nach einem starken Verfassungsschutz immer lauter. Die Baden-Württembergische Landtagspräsidentin Mutaram Aras von den Grünen forderte nun sogar den Verfassungsschutz in die Landtagsverfassung aufzunehmen. Damit soll verhindert werden, dass der VS mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden kann. Das aber fordern wir vom Bundesarbeitsausschuss gemeinsam mit zahlreichen anderen Bürgerrechtsorganisationen schon lange. Dieser Verfassungsschutz wurde von Nazis aufgebaut, war jahrzehntelang von Nazis durchsetzt und hielt seine schützende Hand über die Mörderbande vom NSU wie in den Untersuchungsausschüssen ans Tageslicht kam. Und dass mit Maaßen bis vor kurzem ein Mann an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz stand, soll nun schnell vergessen werden.
Dagegen sollte nun schnell demokratischer Widerstand organisiert werden. Unser Bundesarbeitsausschuss ist gemeinsam mit Bayerischen Bündnispartnern dabei am 5.Februar in München eine Solidaritätsveranstaltung zu organisieren. Dazu brauchen wir noch jede Menge Unterstützung. Erste kritische Stellungnahmen aus Gewerkschaftskreisen gibt es:
So beschloss die GEW-Baden-Württemberg auf ihrer Landeskonferenz im April 2025 einen Antrag an den GEW-Gewerkschaftstag im Mai in Berlin in dem festgestellt wird:
Die GEW wendet sich ausdrücklich dagegen, dass mit Formulierungen wie „Extremisten“ und „Verfassungsfeinde“ im Sinne der sogenannten „Hufeisentheorie“ dem Inlandsgeheimdienst die Deutungshoheit übertragen wird, wer und was konkret damit gemeint sein soll. Wir lassen nicht zu, dass aus politischen Meinungsäußerungen und politischen Aktivitäten strafrechtliche Folgen konstruiert werden, um Berufsverbote verhängen zu können. So hat der Landtag von Niedersachsen in einer Entschließung 2016 festgehalten, „dass politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen nie wieder Instrumente des demokratischen Rechtsstaates sein dürfen.“ Dem schließt sich die GEW an. Die Landesdelegiertenversammlung der GEW Baden-Württemberg fordert daher die Betroffenen der Berufsverbote in den 1970/80er Jahren sind zu rehabilitieren und zu entschädigen! Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO): Politische Überzeugungen dürfen nicht zu Berufsverboten und Existenzvernichtung führen. Die GEW spricht sich gegen neue „Radikalengesetze und -erlasse“ aus! Etwaige Überlegungen zu Regelabfragen und ‚verdachtsunabhängigen Prüfverfahren‘ werden von der GEW BW abgelehnt! Die GEW fordert, die Diskussion und Behandlung der Forschungsstudie zum Radikalenerlass der Universität Heidelberg im Baden-Württembergischen Landtag. Leider konnte dieser Antrag beim Gewerkschaftstag aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden und liegt nun beim GEW-Bundesvorstand.
Deutlich und unmissverständlich hat es die neue verdi Landeschefin aus Baden Württemberg auf den Punkt gebracht.
Maike Schollenberger, verdi-Landeschefin Baden-Württemberg am 23.07.2025 zu Kontext:
„Wir brauchen keine Berufsverbote 2.0 mit Listen, in denen Menschen, die sich für eine gerechtere Gesellschaftsordnung engagieren, gleichgesetzt werden mit Faschisten, die die Demokratie abschaffen wollen.“
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