07.04.2019: Als die syrische Regierung im August 2018 eine Großoffensive in Idlib ankündigte, meldete sich mit allen anderen Anwärtern um zukünftige Verfügungsgewalt in dem Gebiet auch die Bundesregierung zu Wort. Sie prüfte eine Teilnahme der Bundeswehr an militärischen Angriffen auf Syrien, die von den USA, Großbritannien und Frankreich für den Fall eines „Giftgaseinsatzes durch die syrischen Truppen“ schon mal ankündigt wurden. CDU-Kreise schlugen vor, dies solle wegen angeblichem Zeitdruck ohne Zustimmung des Parlamentes erfolgen. Das war ein öffentlicher Versuchsballon für Bestrebungen, aus der „Parlamentsarmee“ eine „Regierungsarmee“ zu machen und Anlass genug, sich diesen Prozess einmal näher anzuschauen.
Die Bundesrepublik war 1949 aus gutem Grund ohne eine Armee gegründet worden. Der Artikel 24 Absatz 2 GG erlaubte aber, »sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuordnen«. Gedacht war eigentlich an einen Beitritt der BRD zur UNO, tatsächlich wur-de der Paragraf dann 1956 genutzt, um die neu gegründete Bundeswehr in die NATO einzugliedern.