einheiztext: Änderung des Asylrechts

E-Mail Drucken

eichen+++aktenzeichen+++aktenzeichen+++aktenzeichen++

Sehr geehrter Flüchtling,

das Bundesinnenministerium macht darauf aufmerksam, dass vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit Afghanistan das deutsche Asylrecht kurzfristig geändert wurde.

So dürfen ab sofort in Deutschland nur noch Flüchtlinge aus anderen Ländern einreisen, die sogenannte Ortsvorsteher sind und den entsprechenden Nachweis mit sich führen. Wie Sie die Qualifikation eines Ortsvorstehers erhalten, wird nachstehend erläutert:

  1. Als Ortsvorsteher müssen Sie die deutsche Sprache und die deutsche Schrift beherrschen sowie die Deutschlandhymne in C-Dur fehlerfrei vorsingen können – in Bayern zusätzlich die Bayerische Nationalhymne. Außerdem müssen Sie darin geschult sein, wie man einen deutschen Stempel benutzt sowie ein Amtssiegel.
  2. Ein weiteres entscheidendes Kriterium für einen Ortsvorsteher ist die Qualifikation für die Tätigkeit in seinem Amt. Dazu gehört als Erstes die Aufsetzung eines Verwaltungsbescheides mit mindestens sechzehn Paragraphen und einer Rechtsbehelfsbelehrung auf fünf Seiten DIN A 4.
  3. Zum würdigen Auftreten eines Ortsvorstehers, der ja eine deutsche Amtsperson verkörpert, gehören ein grauer Anzug sowie eine Krawatte in den Amtsfarben dunkelgrau, hellgrau, Mausgrau oder Elefantengrau. Außerdem je nach Landestracht auch Ärmelschoner.
  4. Der Ortsvorsteher hat eine Verwaltungsprüfung abzulegen, die Kenntnisse im Umgang mit dem Bürger erfordern. Der Bürger oder Antragsteller hat in der Amtsstube immer vor dem Kreidestrich am Boden stehen zu bleiben und auf weitere Instruktionen zu warten. Wenn der Bürger aufmüpfig wird, muss sich der Ortsvorsteher mit einem Stock Respekt verschaffen.
  5. Das wichtigste Instrument für den qualifizierten Ortsvorsteher (früher Flüchtling) ist der deutsche Paragraf.

Das Bundesinnenministerium.