Antrag an die PV.-Tagung am 9. September 2017 : Auflösung der Bezirksorganisation Südbayern aufheben

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Der Bezirksvorstand Südbayern stellt den Antrag an die 10. PV.-Tagung, den Beschluss der 9. PV-Tagung „Auflösung der Bezirksorganisation Südbayern" aufzuheben.

Begründung:

Der Beschluss verstößt gegen das Statut der DKP und widerspricht den Bestimmungen des Parteiengesetzes.

Nach §§ 6 und 16 des BundesParteienGestzes enthält der PV-Beschluss vom 16.6.17 gar keine „Auflösung" des Bezirks, sondern eine „Amtsenthebung der Bezirksorgane";
Solche „Ordnungsmaßnahmen gegen Bezirksverbände" müssten – unter ganz engen Voraussetzungen – im Statut geregelt sein, was sie aber nicht sind.
Unabhängig davon gibt der Art. 7 unseres Statuts einen solchen Beschluss mit der vorliegenden Begründung nicht her. Der hat andere regionale und organisatorische Zwecke.
Ein Ersatz-Sammel-Parteiordnungsverfahren mit Ersatz-Sammel-Funktionsverbot an den Schiedskommissionen vorbei gibt es jedenfalls nicht.
Eine „Auflösung des Bezirks" ist weder durch das Statut Art. 7 gedeckt, noch nach dem Parteiengesetz möglich.

Der Beschluss des Parteivorstandes vom 17./18. Juni 2017, den Bezirk Südbayern der DKP aufzulösen, ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Partei.
Er offenbart ein autoritäres und dogmatisches Parteiverständnis und widerspricht allen Regeln der innerparteilichen Demokratie, wie sie im Statut vorgesehen sind.
Weder war dieser gravierende Beschluss den Parteivorstands-Mitgliedern als Tagesordnungspunkt angekündigt worden, noch wurde den Betroffenen, den Mitgliedern des Bezirksvorstand Südbayerns und seiner Kommissionen, die Möglichkeit eingeräumt, sich auf der Parteivorstands-Tagung dazu zu äußern.

In zentralen Politik- und Ideologiebereichen ist man dabei, Positionen des Parteiprogramms auszuhebeln:
In Fragen der Bündnispolitik, der Haltung zu den Gewerkschaften, in der Europapolitik, in der Haltung zu den Verbrechen unter Stalin, dem Charakter der Partei und anderen Bereichen.
Es geht um die Liquidierung einer politischen Linie in der DKP, die in wesentlichen Punkten die Positionen des Parteiprogramms verteidigt.

Meinungsverschiedenheiten mit administrativen Maßnahmen „aufzulösen" ist in jeder Hinsicht parteischädigend und weckt Erinnerungen an die finstersten Zeiten der Parteigeschichte.

München, den 14.8.2017

Quelle: www.dkp-muenchen.de