Bezirksvorstand Rheinland-Pfalz zum Beschluss der 6. PV-Tagung

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Auf seiner Sitzung am 10. Dezember hat der Bezirksvorstand Rheinland-Pfalz folgende Stellungnahme zum Beschluss der 6. Tagung des DKP-Parteivorstands zur Parteiauseinandersetzung gefasst:

1. Der Parteivorstand überschreitet mit seinem angekündigten Vorhaben der Einberufung einer Bezirksmitgliederversammlung der DKP in Rheinland-Pfalz seine Kompetenzen. Denn laut Statut steht dieses Recht, Bezirksmitgliederversammlungen einzuberufen, ausschließlich dem Bezirksvorstand zu. Hierzu muss dieser entweder enen eigenen Beschluss fassen oder ein Drittel der Mitglieder des Bezirks verlangen dies.

Daraus folgt eindeutig: Nicht ordentlich oder von nicht autorisierten Personen oder Gremien einberufene Bezirksmitgliederversammlungen sind nicht berechtigt, Vorstände, Kommissionen oder Delegierte zu wählen oder abzuwählen. Ihnen steht auch nicht zu, Beschlüsse zu fassen, die den demokratisch gewählten und amtierenden Bezirksvorstand oder dessen Untergliederungen in irgendeiner Weise binden könnten.

Der Bezirksvorstand Rheinland-Pfalz der DKP fordert deshalb den DKP-Parteivorstand auf, unverzüglich zur Einhaltung des bestehenden Parteistatuts zurückzukehren und alle Initiativen oder Aktivitäten zu unterlassen, die zu einer Einberufung einer Bezirksmitgliederversammlung der DKP in Rheinland-Pfalz führen könnten.

2. Zur strittigen Beteiligung der DKP in Rheinland-Pfalz an der Bundestagswahl 2017 hat der Bezirksvorstand über die Gruppen alle Mitglieder befragen lassen, ob sie bereit sind, zur Bundestagswahl 2017 auf einer Landesliste oder als DirektkandidatIn zu kandidieren. Dazu war und ist kein Mitglied der DKP in Rheinland-Pfalz bereit. Viele Rückmeldungen bezeichneten eine Eigenkandidatur nicht nur aufgrund der aktuellen relativen Schwäche der Partei, sondern ausdrücklich aus politischen Erwägungen als ein falsches Signal an die WählerInnen.

Deshalb beschloss der Bezirksvorstand, keine Versammlung zur Aufstellung einer Landesliste zur Bundestagswahl einzuberufen.

Das ist allen Mitgliedern über ihre Gruppen bekannt gegeben worden. Es bedarf also keiner vom Parteivorstand einberufenen Versammlung, um die Mitglieder über ihnen Bekanntes zu informieren.

Der Bezirksvorstand hat bis dato keinerlei Wahlempfehlung beraten oder beschlossen. Er hat dem Parteivorstand dazu allerdings die Meinung der Mehrheit der Mitglieder in Rheinland-Pfalz mitgeteilt.

Der Bezirksvorstand bedauert es, wenn der Parteivorstand aufgrund seiner Entscheidung zur Eigenkandidatur bei der Bundestagswahl nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten will.

Wenn der Parteivorstand in diesem Zusammenhang auf Beschlussverbindlichkeit pocht, so verwahrt sich der Bezirksvorstand entschieden dagegen, die Mitglieder zu einer Kandidatur zwingen zu wollen, wenn sie dazu nicht bereit sind.

Der Bezirksvorstand fordert den Parteivorstand auf, jeden Druck und Zwang gegenüber Mitgliedern der DKP nicht nur in Rheinland-Pfalz zur Herstellung eines angepassten Verhaltens zu unterlassen.

3. Weder der Bezirksvorstand noch die Gruppenvorstände arbeiten erkennbar in einem sogenannten kommunistischen Netzwerk mit. Sollte das als vermeintliche „Fraktion“ ausgemachte und diffamierte Netzwerk kommunistische Politik gemeint sein, so ist festzustellen: auch hier arbeitet kein Vorstand aus dem Bezirk Rheinland-Pfalz darin mit.

Darüber hinaus weist der Bezirksvorstand den Vorwurf gegen Mitglieder aus Rheinland-Pfalz bezüglich fraktioneller Tätigkeit zurück. Gleichzeitig wenden wir uns dagegen, dass Mitglieder unserer Bezirksorganisation einem solchen Verdacht ausgesetzt werden, weil sie ihre statuarischen Rechte kennen und davon Gebrauch machen; beispielsweise nach Artikel 2, 5. Punkt: „Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Dazu gehören das Recht einzeln oder in Verbindung mit anderen Mitgliedern politische Positionen, Kritik und Vorschläge zu entwickeln, in den Zusammenkünften und Publikationen der Partei alternative politische Positionen zu vertreten und dafür in unserer Partei um demokratische Mehrheiten zu werben“ (Statut der DKP).

Dazu zählt auch, dass der Bezirk Rheinland-Pfalz der DKP sich bisher im Rahmen des Statuts und in seiner Verantwortung für eine konsequente, die aktuellen Kampfbedingungen und Kräfteverhältnisse berücksichtigende kommunistische Politik selbstverständlich an der Vorbereitung aller Parteitage beteiligt hat. Deshalb benötigt er keine Aufforderung seitens des Parteivorstands, das zum 22. Parteitag wieder zu tun.

Der Bezirksvorstand fordert den Parteivorstand auf, fortan jegliche Diffamierung von sowie alle Angriffe auf DKP-Mitglieder in Rheinland-Pfalz und eine Bevormundung des Bezirksvorstands Rheinland-Pfalz zu unterlassen.

4. Die Gruppen der DKP in Rheinland-Pfalz wurden bisher immer vom Bezirksvorstand umfassend informiert. Da sie in der Regel keine eigenen Geschäftsadressen besitzen, geschieht das über private Anschriften von Vorstandsmitgliedern und aktiven GenossInnen. Diese können wir nur in Rücksprache mit den Betroffenen dem Parteivorstand übergeben.

Zum besseren Verständnis der politischen Lage und der kontroversen Diskussion innerhalb der DKP hat der Bezirksvorstand aktuell alle ihm zugänglichen diesbezüglichen Anträge, Stellungnahmen usw. von der 5. und der 6. PV-Tagung in einem Reader zusammengestellt und den Gruppen sowie aktiven GenossInnen zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder sind somit in der Lage, sich mit der Situation auseinander zu setzen. Diese Unterlagen wurden bereits in den letzten Monaten immer nach Zugang an die Gruppen weitergeleitet, stehen ihnen nun aber auch kompakt zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund ist das Ansinnen des Parteivorstands, am gewählten Bezirks-vorstand Rheinland-Pfalz vorbei die Gruppen informieren zu wollen, nicht nur unsinnige Vergeudung von Material und Kraft, sondern ebenso eine Misstrauensbekundung, welche die Zusammenarbeit weiter belasten würde.

Dennoch werden wir die Gruppen bezüglich des Wunsches des Parteivorstands in Kenntnis setzen, so dass sie selbst darüber entscheiden können, ob sie zu dem Zweck eigene Gruppenadressen einrichten oder private Anschriften an ihn weiterleiten möchten.

Dazu eine notwendige letzte Anmerkung: Wenn mittlerweile Schreiben aus der Geschäftsstelle des Parteivorstands nicht mehr mit Namen unterzeichnet werden oder Mitarbeiter der Geschäftsstelle am Telefon ihren Namen nicht mehr nennen, weil das von ihnen offensichtlich als Sicherheitsrisiko eingeschätzt wird, dann dürfte gerade dort verstanden werden, warum wir ohne Einverständnis der betroffenen GenossInnen keine privaten Mailadressen weitergeben.

Der Bezirksvorstand fordert den Parteivorstand auf, die ihm von der Mehrheit der Delegierten des 21. Parteitags übertragende Verantwortung nicht im Sinne und zum Zweck einer zentralistisch autoritären, auf Befehl und Gehorsam basierenden Organisationspolitik zu missbrauchen.