Die DKP als Arbeitgeber – bürgerlicher Tendenzbetrieb?

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dkp pt20 vor beginn 221027.03.2013: Jetzt wird aufgeräumt, so konnte man auf der facebook-Seite der DKP, die von Berliner Genossinnen und Genossen administriert wird, schon vor der PV-Tagung lesen. Die Kündigungen, die gegen Bettina Jürgensen und Klaus Weißmann, den Bundesgeschäftsführer der DKP, ausgesprochen wurden, bestätigen das. Uwe Fritsch hat in seiner persönlichen Erklärung das Notwendige dazu gesagt.

Jetzt haben Patrik Köbele, Wera Richter und Hans-Peter Brenner darauf reagiert. Ihr Schreiben macht die Angelegenheit noch peinlicher für die DKP, weil der Eindruck entstehen kann, dass es eine bürgerliche Herangehensweise nach Gutsherrenart ist. (s. Anlage)

Die hauptamtliche Tätigkeit von Klaus Weißmann war nicht an ein Wahlmandat gebunden, sondern es war ein normales reguläres Arbeitsverhältnis, welches am 1. Juli 2008 begonnen hat. Die Eile der Kündigung ohne eine Übergangsregelung rührt wohl auch daher, dass die PV-Mehrheit die Kündigung noch vor dem 1. Juli aussprechen will, weil nur dann die gesetzliche Kündigungsfrist von einen Monat zum Ende eines Kalendermonats gilt. In dem förmlichen Kündigungsschreiben des PV an „Herrn Klaus Weißmann“, das heute bei ihm eingetroffen ist, hat man sich dann auch im Wörterbuch des gewöhnlichen Kapitalismus bedient: „Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen“. Und wie ein Hohn klingt es, wenn die sofortige Freistellung damit begründet wird, ihm Zeit zu gewähren für die Suche nach neuer Arbeit.

Mit der im Brief von Patrik und zwei seiner Stellvertreter nachgeschobenen Begründung berufen sie sich auf den § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes. Formal ist das richtig, gelten doch Parteizentralen als Tendenzbetriebe, und da hat der Arbeitgeber die Freiheit, nur Personen seines Vertrauens mit den Arbeiten zu beauftragen, die bestimmend (prägend) für die Verwirklichung der geistig-ideellen Zielsetzung sind, wie es im Gesetz heißt. Man kennt das aus kirchlichen Einrichtungen und aus den Presseverlagen. Jetzt also auch die DKP, wenn es heißt, dass von Klaus weder eine Loyalität zu den bisherigen Entscheidungen des 20. Parteitags, noch zum neugewählten Parteivorstand zu erwarten ist. „Die Funktion eines Bundesgeschäftsführers der Partei ist eine Vertrauensstellung. Der Parteivorstand hat mit großer Mehrheit deutlich gemacht, dass dieses Vertrauen nicht existiert“, heißt es.

Noch irritierender sind die weiteren Punkte, die aufgeführt werden:

Auf der nächsten PV-Tagung steht die Bestätigung bzw. die Berufung der UZ-Redaktion an. Es ist zu befürchten, dass das „Fire and Hire“ bei der DKP noch nicht zu Ende ist.

Michael Maercks

Anlagen:
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