Beschluss des Bezirksvorstands der DKP Südbayern vom 24. Juni 2017

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Beschluss des Bezirksvorstands der DKP Südbayern vom 24. Juni 2017:

"Der Beschluss des Parteivorstands der DKP, den Bezirk Südbayern aufzulösen, ist statutenwidrig und damit unwirksam. Der Bezirksvorstand Südbayern setzt seine Arbeit auf der Grundlage von Parteiprogramm und Statut fort."


In der Begründung des Bezirksvorstands heißt es u.a.:

 

Der Beschluss des Parteivorstandes, den Bezirk Südbayern der DKP aufzulösen, ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Partei.

Er offenbart ein autoritäres und dogmatisches Parteiverständnis und widerspricht allen Regeln der innerparteilichen Demokratie, wie sie im Statut vorgesehen sind.

Weder war dieser gravierende Beschluss den PV-Mitgliedern als Tagesordnungspunkt angekündigt noch wurden den Betroffenen, den Mitgliedern des BV Südbayern und seiner Kommissionen, die Möglichkeit eingeräumt, sich auf der PV Tagung dazu zu äußern.

Das widerspricht allen Gepflogenheiten des Umgangs mit Meinungsverschiedenheiten in der Partei, wie im Statut vorgesehen.

Es geht dem Parteivorstand der DKP offensichtlich um die Liquidierung einer politischen Linie in der DKP, die wesentliche Punkte des Parteiprogramms und des Statuts gegen sektiererische Positionen der PV-Mehrheit verteidigt.

Der PV beruft sich in seinem Auflösungsbeschluss auf Art.7 des Statuts: “...über die Bildung wie auch über die Auflösung von Bezirks- bzw. Landesorganisationen und über die Veränderung ihrer Strukturen entscheidet der Parteivorstand...“

Eindeutig geht daraus hervor, dass sich dieser Artikel auf organisatorische Strukturveränderungen bezieht und nicht als Parteistrafe bei Meinungsverschiedenheiten mißbraucht werden kann.

Die Auflösung des Bezirks Sübayern soll offensichtlich in der Partei als Warnung an alle verstanden werden, die die Positionen des PV nicht teilen und mit dieser Meinung nicht hinter dem Berg halten.

Meinungsverschiedenheiten mit administrativen Maßnahmen „aufzulösen“ ist in jeder Hinsicht parteischädigend und weckt Erinnerungen an die finstersten Zeiten der Parteigeschichte.

Der Beschluss ist in wesentlichen Punkten statutenwidrig und wurde mit Halbwahrheiten und offensichtlichen Lügen begründet.

25.6.2017 


 

Der Parteivorstand der DKP hat auf seiner Sitzung am 17./18. Juni 2017 folgenden Beschluss gefasst:

Auflösung der Bezirksorganisation Südbayern

"Die Bezirksorganisation Südbayern der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst (Artikel 7 des Statuts der DKP). Dieser Beschluss wird dem 22. Parteitag der DKP zur Bestätigung vorgelegt.

Die weiteren Gliederungen (Grundorganisationen und Kreise) der bisherigen Bezirksorganisation sind, über die Auflösung der Bezirksorganisation hinaus, von diesem Beschluss nicht betroffen. Sie sind ab sofort direkt an den Parteivorstand der DKP angebunden.

Mit der Auflösung der Bezirksorganisation beenden Gremien der Bezirksorganisation (Bezirksvorstand, Kommissionen der Bezirksorganisation) ihre Tätigkeit. Die Rechte der Mitglieder der Bezirksorganisation sind ansonsten von diesem Beschluss nicht betroffen, dies betrifft auch ihre Organisation in Grundorganisationen und Kreisen."


siehe auch